12.01.2024
Immer wieder verursachen Kinder Unfälle oder Brände. Als Aufsichtspersonen sollten wir wissen, womit wir bei Kindern in welchem Alter rechnen dürfen und - vor allem - womit nicht.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung geht in ihrem Sicherheitsdossier «Haus und Freizeit» auf die Entwicklung des Gefahrenbewusstseins bei Kindern und Jugendlichen ein. Gemäss einer darin enthaltenen Studie entwickelt sich das Bewusstsein für Gefahr und Sicherheit bei Kindern wie folgt.
Kein Gefahrenbewusstsein
Bei Babys ist noch kein Gefahrenbewusstsein vorhanden. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei der
Aufsichtsperson.
Kein bis stark eingeschränktes Gefahrenbewusstsein
Kinder in diesem Alter nehmen Gefahren umgebungsspezifisch wahr. Das heisst, sie beginnen zu erkennen, dass die Herdplatte oder die brennende Kerze eine Gefahr darstellt. Warum dies so ist, verstehen sie jedoch noch nicht.
Bei
Kindern in diesem Alter liegt die Verantwortung vollumfänglich bei der
Aufsichtsperson. Sie kann beginnen, Regeln aufzustellen, darf sich auf deren Einhaltung jedoch
nicht verlassen.
Jüngere Kinder lernen aus Erfahrungen und der Erziehung. Das heisst, sie erkennen eine Situation nur als gefährlich, wenn sie selbst einen Unfall erlebt haben oder wenn ihnen eine Bezugsperson gesagt hat, dass sie sich in dieser Situation verletzen können. Hat sich die 3-jährige Emily schon an der Kerze verbrannt, wird sie wohl zukünftig vorsichtig sein. Hat ihre Mutter sie schon mehrmals auf die Gefahren hingewiesen, erahnt sie, dass von der Kerze eine Gefahr ausgeht.
Limitiertes Gefahrenbewusstsein
Das akute Gefahrenbewusstsein ist bereits bei 5- bis 6-jährigen Kindern vorhanden. Kinder erkennen, ob sie momentan in Gefahr oder in Sicherheit sind. Drohende Gefahren werden durch 5- bis 6-jährige Kinder oftmals erst erkannt, wenn sie selber bereits gefährdet sind.
Das vorausschauende Gefahrenbewusstsein entwickelt sich bis zum Alter von ca. 8 Jahren. Kinder können ab diesem Alter voraussehen, ob sie in Gefahr geraten könnten.
Die Verantwortung liegt primär bei der Aufsichtsperson. Sie kann Regeln vermitteln, allerdings darf sie sich immer noch nicht darauf verlassen, dass sie eingehalten werden. Vor allem in für das Kind neuen Situationen kann sie nicht damit rechnen, dass es die Situation richtig einschätzt, geschweige denn aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen richtig handelt.
Bis zum Alter von 9 oder 10 Jahren sollten alle Kinder in der Lage sein, Gefahren vorauszusehen und Vorstellungen zu entwickeln, wie sie mit diesen Gefahren umgehen können. Ab diesem Alter können Kinder eigenständig durch logisches Denken auch bisher unbekannte Gefahrensituationen erkennen.
Limitiertes Gefahrenbewusstsein aufgrund von Gefahrenunterschätzung bzw. Selbstüberschätzung
Die Verantwortung liegt je nach Situation beim Kind, bei dem oder der Jugendlichen oder bei der Aufsichtsperson. Erwachsene sollten die Regeln so vermitteln, dass sie verstanden und nachvollzogen werden können.
Jedes Kind folgt seinem eigenen Tempo in der Entwicklung. Das Gefahrenbewusstsein lässt sich nicht strikt einer Alterskategorie zuordnen. Mit Sensibilisierung, Erziehung und Aufklärung können Sie jedoch die Entwicklung des Gefahrenbewusstseins positiv beeinflussen. Sie helfen damit dem Kind, Gefahren zu erkennen und zu umgehen.
Immer wieder ereignen sich Brände, die durch Kinder verursacht wurden. Nach einem Unglück stellen sich rasch viele Fragen: Was sind die juristischen Konsequenzen? Ist mein Kind schon urteilsfähig? Sind wir als Eltern haftbar? Und zu guter Letzt: Wer bezahlt den Schaden?
Mit zunehmendem Alter entwickelt sich das Gefahrenbewusstsein des Kindes bzw. des Jugendlichen. Je jünger das Kind ist, desto intensiver muss die Betreuung ausfallen. Demgegenüber kann die Verantwortung der Aufsichtsperson mit zunehmendem Alter der Kinder reduziert werden.
Aber nicht nur die Eltern, auch weitere Personen, die sich der Kindererziehung annehmen, sind involviert. Dies können beispielsweise Kita-Erzieher/-innen oder Lehrpersonen sein. Sie alle spielen eine wichtige Rolle beim Verhindern von Unfällen bei Kindern und Jugendlichen. Einerseits sind sie verantwortlich, dass mögliche Gefahren für Kinder oder Jugendliche eliminiert bzw. minimiert werden. So können Sie beispielsweise Rauchmelder installieren oder Streichhölzer und Feuerzeuge ausser Reichweite der Kinder aufbewahren. Andererseits tragen sie dazu bei, das Gefahrenbewusstsein des Kindes zu fördern. Dies unter anderem, indem sie sich Zeit nehmen und den Kindern die Gefahren altersgerecht erklären.
Warum erklären besser ist als verbieten:
Kinder und die Faszination des Feuers
Ob bewusst oder unbewusst: Viele Ihrer Handlungen übertragen Sie direkt auf die Kinder. Kinder beobachten Erwachsene und ahmen sie nach. Seien Sie deshalb ein Vorbild! Damit beeinflussen Sie nicht nur die Kinder positiv. Sie helfen auch aktiv mit, selber Unfälle und Brände zu verhindern.
Quelle: bfu-Sicherheitsdossier Nr. 09, Haus und Freizeit